Es gibt viele Gelegenheiten, bei denen Sie mit dem umfangreichen Sozialrecht in Berührung kommen können.

Das Sozialrecht umfasst neben den klassischen Gebieten der Sozialversicherung (Unfall-, Renten-, Kranken-, Arbeits- und Pflegeversicherung) auch das Recht der Schwerbehinderten, sowie das Recht der verschiedenen Leistungserbringer, wie das der Ärzte, der Krankenhäuser, der Psychotherapeuten und Pflegedienste.

Dem Betroffenen stellt sich oft das Problem, dass er nicht weiß, welche Ansprüche ihm zustehen. Daher bleiben viele Fälle bis heute zu Unrecht unentschädigt.

Außerdem gibt es häufig Probleme bei der Durchsetzung der Rechte, so dass der Klageweg vor dem Sozialgericht beschritten werden muss. Es gibt auf diesem Rechtsgebiet eine Vielzahl von denkbaren Streitfällen.

Als Stichworte seien genannt:
  • Sozialversicherungspflicht / Versicherungspflicht
  • die Statusfeststellung im Rahmen der Berufsgenossenschaft
  • die Berufsunfähigkeit / Berufsunfähigkeitsrente
  • die Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeitsrente
  • der Arbeitsunfall / Berufsunfallrente
Weiter zu nennen sind die:
  • Altersrente
  • die Witwenrente
  • Waisenrente
  • aus dem Bereich der Arbeitslosigkeit
    das Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II
  • das Überbrückungsgeld
  • die Rehabilitation
  • Schwerbehinderung
  • Wartezeit