Kosten Rechtsberatung

01.06.2007
Das RVG, sowie die Mehrwertsteuererhöhung zum 01.07.2007 haben dazu geführt, dass Anwaltshonorare nominal gestiegen sind. Sind Dienstleistungen von Anwälten damit unbezahlbar geworden?
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Die gestiegenen Anwaltskosten sind gerade auch im Hinblick darauf, dass sie selbst im Falle des vollständigen Obsiegens häufig nicht beitreibbar sind (z.B. Arbeitsrecht in erster Instanz nie, § 12 ArbGG, außerdem Insolvenzrisiko bezüglich der Gegenpartei), ein Problem in der täglichen Rechtspraxis geworden.


Sie als unser Mandant können aber auf Folgendes vertrauen:



  1. In unserer Kanzlei erhalten Sie schon mit der ersten Beratung eine professionelle und verlässliche Kostenschätzung, die Sie auch über etwaig bestehende finanzielle Risiken eines Prozesses umfassend aufklärt.
  2. Wir werden Ihren Prozess in Absprache mit Ihnen so führen, dass vermeidbare Kosten gar nicht erst entstehen und finanzielle Risiken minimiert werden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir dafür Sorge tragen, dass unsere Leistungen und die von Ihnen zu zahlende Kostennote in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn Sie zunächst nur eine Beratung wünschen.
  3. Die Mehrwertsteuererhöhung hat zwar zu einer nominellen Erhöhung des Anwaltshonorars geführt, die insofern entstehende "Mehrvergütung" wird aber zu 100% an die Staatskasse abgeführt.
  4. Fallen Sie nicht auf Billiganbieter rein, die Ihnen z.B. eine Erstberatung zum Preis eines Haarschnittes anbieten. Professionelle Beratung hat ihren Preis, im Übrigen zahlen Sie bei den so genannten  Billigkanzleien keinen Cent weniger, wenn es nicht bei einer ersten Beratung verbleibt, sondern zur Mandatierung kommt.
  5. Wir bleiben auch in Zukunft Ihr verlässlicher und bezahlbarer Partner.