Arbeitgeber können Kosten für Berufskleidung nur eingeschränkt auf Arbeitnehmer überwälzen

09.04.2009
Nach einem Urteil des BAG vom 17.02.2009 – 9 AZR 676/07 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung umsonst zur Verfügung stellen.
Im Übrigen könnten Arbeitgeber die Kosten für die Anschaffung und Pflege von Berufskleidung zwar grundsätzlich auf die Arbeitnehmer überwälzen. Eine entsprechende Vertragsklausel dürfte die Arbeitnehmer aber nicht unangemessen benachteiligen, so dass BAG.

Quelle: BAG PM Nr. 18 vom 17.02.2009